Bei Einsätzen auf der Autobahn kommt es für Hilfsorganisationen immer wieder zu massiven Behinderungen durch Verkehrsteilnehmer. Dabei gehen oft wertvolle Minuten verloren, welche dringend für die Rettung und Versorgung von Unfallopfern gebraucht wird. Sie können die Einsatzkräfte ganz einfach unterstützen, indem Sie eine Rettungsgasse bilden.
Die Rettungsgasse ist in der Straßenverkehrsordnung StVO aufgeführt, dieser Paragraph besagt:

 

"Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahnen, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden, wenn der Verkehr stockt."

- StVO § 11 Abs. 2

 

ABER WIE WIRD DIE RETTUNGSGASSE GEBILDET?

Hier finden Sie eine kurze Erklärung finden Sie in folgendem Video:


Weitere Informationen rund um das Thema Rettungsgasse findest du hier: rettungsgasse-rettet-leben.de

 

Quelle:

FFW Weilheim

www.rettungsgasse-rettet-leben.de