"Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahnen, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden, wenn der Verkehr stockt."
- StVO § 11 Abs. 2
Hier finden Sie eine kurze Erklärung finden Sie in folgendem Video:
Weitere Informationen rund um das Thema Rettungsgasse findest du hier: rettungsgasse-rettet-leben.de
Quelle:
FFW Weilheim
www.rettungsgasse-rettet-leben.de
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